Einrichtungsindividuelles Schutzkonzept sichert auch Menschen mit dementieller Erkrankung eine Aufnahme - Pflegespezialistin der CAB Weber erläutert das Schutzkonzept
Augsburg, 26.06.2020 (pca). "Wir nehmen in unseren 15 Caritas-Seniorenzentren der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH im Bistum Augsburg weiterhin regelmäßig neue Bewohner auf, darunter auch Personen mit dementieller Erkrankung." Das unterstreicht Michaela Weber, die bei der CAB - Altenhilfe das Ressort Pflege und Service leitet. "Isolierung und Quarantäne sind nicht mehr notwendig. Unsere einrichtungsindividuellen Schutzkonzepte sind mit protektiven Pflege- und Betreuungsmaßnahmen so ausgelegt, den Personen, die einen Pflegeplatz benötigen, ihn auch tatsächlich anbieten zu können und auch wieder angenehmer zu gestalten." "Wir haben selbst in der Phase des Lockdowns neue Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen, denn wir konnten in allen unseren Häusern die vorgeschriebene Pflicht zur 14-tägigen Isolierung und den entsprechenden aufwändigen Schutzkonzepten gewährleisten." Mit dieser Stellungnahme reagiert nun die Caritas auf Meldungen, wonach es derzeit äußerst schwierig sei, einen Pflegeplatz in einem Seniorenheim zu bekommen.
Seit nunmehr vier Wochen erlaubt es die Bayerische Staatsregierung, dass die Senioreneinrichtungen in Bayern vor einer Neuaufnahme nicht zuerst beim Gesundheitsamt die Genehmigung dazu einholen muss. Liegt ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept vor, dann darf eine Senioreneinrichtung Bewohnerinnen und Bewohner eigenverantwortlich aufnehmen. "Der Diözesan-Caritasverbandes haben uns hierzu wertvolle Vorlagen angeboten", erklärt Weber von der CAB.
Das Konzept berücksichtigt mehrere Möglichkeiten. In vielen Fällen werden ältere Personen nach einer Behandlung im Krankenhaus in eine Senioreneinrichtung verlegt. In diesen Fällen, so Weber, "liegt in der Regel ein Testergebnis vor, wie vom Ministerium vorgegeben." Da aber mit dem Test nicht die hundertprozentige Sicherheit gegeben ist, ob nicht doch eine Corona-Infektion vorliegt, wird die Person zunächst in jedem Fall in ein Einzelzimmer untergebracht, aber nicht darin isoliert. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen müssen selbstverständlich eingehalten werden wie z.B. das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, die besondere Händehygiene und die Einhaltung der Abstände von 1,5 Meter. Zudem führt jedes der Caritas-Senioreneinrichtungen der CAB ein Symptombuch für den neuen Bewohner. Darin wird festgehalten, ob die Corona-typischen Symptome Fieber, Halsschmerzen und Husten auftreten. Treten keiner dieser Symptome auf, kann die Person dann auch in ein Doppelzimmer verlegt werden. Den Zeitpunkt entscheidet die lokale Pandemiebeauftragte. Treten allerdings Symptome auf, werden umgehend die Schutzmaßnahmen hochgefahren. "Das alles wird von den jeweiligen Pandemiebeauftragten in unseren Häusern genau überwacht und dokumentiert", erläutert die Pflegespezialistin der CAB Weber.
Auch für die Personen, die aus der Häuslichkeit, also direkt von Zuhause in eine Caritas-Senioreneinrichtung einziehen müssen, gibt es Vorgaben. Dazu gehört es, schon zuhause die Tage vor dem Umzug die Kontakte einzuschränken, die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten wie auch die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Handdesinfektion beim Betreten fremder Häuser) genau umzusetzen. "Das müssen die betreffenden Personen bzw. deren Angehörige oder der ambulante Pflegedienst genau dokumentieren", erklärt Weber. Werden die Vorgaben eingehalten und treten keine Symptome auf, "dann werden die symptomfreien Tage auf die in unseren Häusern vorgeschriebenen Beobachtungszeiten angerechnet".
Gefordert wird auch hier, dass für die betroffene Person ein negativer Corona-Test des Hausarztes vorliegt. So logisch das erscheint, so uneinheitlich ist die Umsetzung. Weber berichtet davon, dass derzeit die Finanzierung der Testungen noch nicht endgültig geregelt ist.
Personen, die dringend einen Platz brauchen, aber nicht getestet wurden, "werden bei uns aber deshalb nicht abgewiesen", unterstreicht Weber mit Nachdruck. "Wir nehmen sie trotzdem auf." Die Regeln hierfür garantieren, dass die anderen Mitbewohnerinnen, die Pflege- und Servicekräfte sowie VerwaltungsmitarbeiterInnen der Caritas-Senioreneinrichtung gänzlich vor einer Infektion geschützt sind. "Die betreffende Person wird in diesem Fall in einem Einzelzimmer isoliert, die Pflege- und Servicekräfte, die das Zimmer betreten, müssen die Schutzausrüstung inklusive der FFP-Maske tragen. Und wir kümmern uns darum, dass diese Person so schnell wie möglich getestet wird."
Auch Personen mit einer dementiellen Erkrankung, die sich nicht an die Vorgaben zum persönlichen Schutz und dem anderer Personen halten können, nimmt die CAB in ihre Häuser auf. "Wir haben das auch in der Phase des Lockdowns getan", unterstreicht Weber. Damit die Schutzbestimmungen trotz so mancher Unkontrollierbarkeit bei an Demenz erkrankten Personen dennoch eingehalten werden können, weist die CAB in diesen Fällen individuelle Betreuungshelfer zu, die sich um diese Personen einzeln kümmern.
Die Caritas-Senioreneinrichtungen der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Altenhilfe sind:
In Augsburg:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Raphael
- Caritas-Seniorenzentrum Antoniushaus
- Caritas-Seniorenzentrum St. Verena
- Caritas-Seniorenzentrum St. Anna
In Neusäss-Westheim:
- Caritas-Seniorenzentrum Notburga
In Königsbrunn:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Hedwig
In Mering:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Agnes
- Caritas-Seniorenzentrum St. Theresia
In Mindelheim:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Georg
In Neu-Ulm:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Damian
- Caritas-Pflegedienst St. Damian
In Landsberg a. Lech :
- Caritas-Seniorenzentrum Heilig-Geist-Spital
In Lindenberg:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Martin
In Oberstaufen:
- Caritas-Seniorenzentrum St. Elisabeth
In Peißenberg:
- Caritas-Seniorenzentrum Peißenberg
Weitere Infos unter www.cab-a.de