Gesetzliche Betreuung
Die Führung gesetzlicher Betreuungen umfasst die gesetzliche Vertretung in all den Lebensbereichen, in denen der Betreute seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht legt in seinem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers verschiedene Wirkungskreise fest, in denen der Betreuer tätig werden und die Angelegenheiten des Betreuten regeln muss.
Die häufigsten Wirkungskreise umfassen:
- die Vermögenssorge
- die Gesundheitssorge
- die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
- die Aufenthaltsbestimmung
- die Entscheidung über die Unterbringung
- die Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen
- die Wohnungsangelegenheiten
- die Suche eines Platzes im Alten- oder Pflegeheim