Diözesancaritasverband Augsburg fordert Politik zum Handeln auf
Augsburg, 17.06.2026 (pca). Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, sagt die Landesreferentin der Schuldnerberatungsstellen der Caritasverbände in Bayern, Stefanie Buchner-Joppich.
"Wir fordern daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen", sagt Stefanie Buchner-Joppich. Sie stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer aktuellen Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird" macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Caritasverbände in Bayern angeschlossen sind, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
Caritas warnt vor existenziellen Gefahren und appelliert an Banken
"‚Wie komme ich an mein Geld?‘ - diese Frage hören die Mitarbeitenden in den Schuldnerberatungsstellen regelmäßig", sagt Stefanie Buchner-Joppich. In der Diözese Augsburg bieten 10 Caritasverbände an 13 Standorten Schuldnerberatung an. "Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht", so Stefanie Buchner-Joppich.
Geübte Praxis mit dem P-Konto bringt Betroffene oft in weitere Nöte
Die Beraterin erläutert: "Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten." In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung", so Buchner-Joppich.
Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. "Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene".
"Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten", fordern die Schuldnerberatungsstellen der Caritas. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung: der Pfad zur persönlichen und finanziellen Stabilität