Augsburg, 16.03.2007 ( pca ) . Diözesan-Caritasdirektor Prälat Peter C. Manz ist ab sofort als geschäftsführender Direktor alleiniger Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V. Bislang bildeten sieben Personen den Vorstand, dem u.a . Weihbischof Josef Grünwald als Vorsitzender und Prälat Manz als Diözesan-Caritasdirektor angehörten. Die Umstrukturierung in der Führungsebene ergibt sich aus der neuen Satzung des katholischen Wohlfahrtsverbandes, der jetzt auch das Augsburger Registergericht zustimmte.
Mit der Verschlankung in der Führungsebene ist gleichzeitig eine deutliche Stärkung des Aufsichtsrates verbunden, der bei dem katholischen Wohlfahrtsverband „Caritasrat“ heißt. Während nach der alten Satzung die Vorstandsmitglieder auch im früheren Diözesancaritasrat vertreten waren, schreibt die neue Satzung die personelle Trennung von Vorstand bzw. Geschäftsführung und Caritasrat vor. Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Caritasrates wird zudem dadurch gestärkt, dass kein Angestellter des Diözesan-Caritasverbandes Mitglied des Caritasrates sein darf und somit automatisch verhindert wird, dass Interessenskonflikte entstehen können.
Neben dem Vorstand und dem Caritasrat wird auch die Delegiertenversammlung (früher Vertreterver-sammlung ) als dritte Säule aufgewertet. Aus ihren Reihen werden wie schon zuvor u.a . die Mitglieder des Caritasrates gewählt. Neu ist aber, dass sie nunmehr in verschlankter Form jährlich zusammentritt. Die Vertreterversammlung kam nur alle drei Jahre zusammen.
Die Änderung der Satzung hatten Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ( KonTraG ), des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ( TranPuG ), des Deutschen Corporate Governance-Kodexes sowie der Handreichung des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftlicher Aufsicht“ vom 2. Februar 2004 nötig gemacht.