Caritasverband


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gesetzliche Betreuungen

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Gesetzliche Betreuung

Die Führung gesetzlicher Betreuungen umfasst die gesetzliche Vertretung in all den Lebensbereichen, in denen der Betreute seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Vormundschaftsgericht legt in seinem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers verschiedene Wirkungskreise fest, in denen der Betreuer tätig werden und die Angelegenheiten des Betreuten regeln muss.

Die häufigsten Wirkungskreise umfassen

  • die Vermögenssorge,
  • die Gesundheitssorge,
  • die Aufenthaltsbestimmung und
  • die Entscheidung über die Unterbringung,
  • aber auch die Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen,
  • die Wohnungsauflösung
  • und die Suche eines Platzes im Alten- oder Pflegeheim.


Ansprechpartner:
Elisabeth Kunze
Tel: 08331/9243416
e-mail: e.kunze@caritas-unterallgaeu.de





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