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Gesetzliche Betreuung
Die Führung gesetzlicher Betreuungen umfasst die gesetzliche Vertretung in all den Lebensbereichen, in denen der Betreute seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Vormundschaftsgericht legt in seinem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers verschiedene Wirkungskreise fest, in denen der Betreuer tätig werden und die Angelegenheiten des Betreuten regeln muss.
Die häufigsten Wirkungskreise umfassen
Ansprechpartner:
Elisabeth Kunze
Tel: 08331/9243416
e-mail: e.kunze@caritas-unterallgaeu.de
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